Bestattungsmöglichkeiten – Grabstätten in Duisburg
Sowohl für die Beisetzung einer Urne nach einer Feuerbestattung als auch für die Beisetzung eines Sarges bei der Erdbestattung stehen verschiedene Bestattungsmöglichkeiten in Duisburg zur Auswahl.
Unterschiedliche Bestattungsmöglichkeiten in der Friedhofssatzung für kommunale Friedhöfe der Stadt Duisburg:
- Reihengrabstätten
- Wahlgrabstätten
- Wahlgrabstätten als Tiefgräber (nur Mühlenberg)
- Urnenreihengrabstätten
- Urnenrasenreihengrabstätten
- Urnengemeinschaftsgrabstellen
- Urnenwahlgrabstätten
- Grabstätten mit privatrechtlichem Pflegevertrag
- Sargrasenwahlgrabstätten
- Sargrasenreihengrabstätten
- Baumwahlgrabstätten
- Aschestreufeld
- Kolumbarium
Für die verschiedenen Bestattungsmöglichkeiten sind Ruhefristen vorgeschrieben. Die Ruhezeit für Verstorbene beträgt auf den kommunalen Duisburger Friedhöfen 20 Jahre. Für Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr beträgt die Frist 15 Jahre und bei der Beisetzung von Tot- und Fehlgeburten 10 Jahre.
Bei allen Bestattungsmöglichkeiten wird an den Grabstellen nur das Recht zur Beisetzung erworben. Die Grabstellen bleiben Eigentum der Stadt Duisburg.
Sie müssen die Art der Bestattung nicht allein entscheiden – Wir beraten Sie individuell!
Welche Bestattungsmöglichkeit gewünscht ist oder Ihnen am ehesten zusagt und auf welchen Friedhöfen diese zu Verfügung steht – das können wir gerne in einem persönlichen Beratungsgespräch herausfinden. Auch auf besondere Bestattungswünsche,wie beispielsweise eine Seebestattung, kann eingegangen werden. Setzen Sie sich telefonisch oder über unser Kontaktformular mit uns in Verbindung.